Seit 1. Dezember ist das neue Telekommunikationsgesetz in Kraft. Das bedeutet zahlreiche Verbesserungen für die Kundinnen und Kunden:
▶️ Schluss mit ewig langen Laufzeiten: künftig müssen Verträge mit einer maximalen Anfangslaufzeit von 12 Monaten angeboten werden.
▶️ Nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit können Verträge jederzeit mit einmonatiger Frist gekündigt werden.
▶️ Kundinnen und Kunden können ihre Nummer künftig immer kostenlos mitnehmen, wenn sie den Anbieter wechseln.
▶️ Schnelles Internet bezahlen und langsames bekommen? Damit ist Schluss. Künftig muss nur noch die Geschwindigkeit bezahlt werden, die auch wirklich genutzt wurde.
▶️ Bei Störungen gibt es zukünftig einen Anspruch darauf, dass diese schnellstmöglich behoben werden müssen. ist nach zwei Tagen noch nichts passiert, werden Entschädigungen fällig.