Seit 1. Dezember ist das neue Telekommunikationsgesetz in Kraft. Das bedeutet zahlreiche Verbesserungen für die Kundinnen und Kunden:

Schluss mit ewig langen Laufzeiten: künftig müssen Verträge mit einer maximalen Anfangslaufzeit von 12 Monaten angeboten werden.

Nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit können Verträge jederzeit mit einmonatiger Frist gekündigt werden.

Kundinnen und Kunden können ihre Nummer künftig immer kostenlos mitnehmen, wenn sie den Anbieter wechseln.

Schnelles Internet bezahlen und langsames bekommen? Damit ist Schluss. Künftig muss nur noch die Geschwindigkeit bezahlt werden, die auch wirklich genutzt wurde.

Bei Störungen gibt es zukünftig einen Anspruch darauf, dass diese schnellstmöglich behoben werden müssen. ist nach zwei Tagen noch nichts passiert, werden Entschädigungen fällig.