Gute Neuigkeiten für Bauherren! Alle förderfähigen Altanträge, die bis zum Antragsstopp am 24. Januar eingegangen sind, werden genehmigt. Diese werden nach den bisherigen Kriterien der KfW geprüft und bei entsprechender Förderfähigkeit genehmigt.
Das bedeutet Rechtssicherheit für rund 24.000 Bauherren in ganz Deutschland und ich danke unserer Bundesbauministerin Klara Geywitz für diesen guten Kompromiss.
Nun geht es daran, die Gebäudeförderung neu auszurichten und so dafür zu sorgen, dass wir unseren ambitionierten Wohnungsbauplan möglichst klimafreundlich umsetzen.