Das Bundeskabinett hat eine Reform des BAföG beschlossen. Studierende sowie Schülerinnen und Schüler sollen so zum kommenden Schuljahresbeginn beziehungsweise dem Wintersemester 2022/2023 von den Leistungsverbesserungen profitieren. Doch das ist erst der Anfang. Im Verlauf der Wahlperiode sollen weitere Verbesserungen folgen.
Das wurde konkret beschlossen:
– Der Höchstbetrag steigt von 861 auf 931 Euro.
Der Wohnkostenzuschlags für alle, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, steigt von 325 auf 360 Euro und wer noch bei den Eltern lebt, bekommt 59 statt 56 Euro.
Möglichkeit zum Restschuldenerlass nach 20 Jahren.
Die Antragstellung wird digitaler und einfacher.
– Das BAföG wird unabhängiger vom Einkommen des Elternhauses. Die Freibeträge werden um 20% angehoben.
– Die Altersgrenze wird von 30 auf 45 Jahre angehoben. Damit können auch all jene, die später im Leben oder über den Zweiten Bildungsweg studieren.
 
Die Perspektive derjenigen, die BAföG beziehen, kenne ich aus erster Hand. Mein Vater starb, als ich 14 Jahre alt war und unser Familienunternehmen ging in der Folge in die Insolvenz. Ich konnte nach meiner Ausbildung über den 2. Bildungsweg nur studieren, weil es BAföG gab! Da das BAföG jedoch nicht gereicht hat, musste ich weiter nebenbei arbeiten. Daher sind mir die genannten Punkte sehr wichtig. Es sind richtige Beschlüsse auf dem Weg der BAföG-Reform. Sie helfen den Studierenden und erweitern den Kreis der Personen, die BAföG beziehen können, erheblich. Es gibt jedoch in den nächsten Jahren noch einiges zu tun.
 
Da müssen noch ran:
Es gibt keinen dynamischen Inflationsausgleich, auch der DGB und das Studienwerk fordern dies jedoch.
Es fehlt eine strukturelle Reform elternunabhängiger Fördermöglichkeiten.
Die Förderungsdauer muss an die reale Studiendauer angepasst werden.
– Die Förderung von Schüler:innen muss ausgeweitet werden.
– Die Erhöhung der Beträge und Wohnkostenpauschale müssen ausreichend sein