Neben den sehr hohen Energiepreisen werden Mieter_innen auch durch jährlich steigende CO2-Abgaben belastet (momentan 30 €/t). Diese Kosten tragen sie aktuell allein. Das soll sich ändern!
Ich bin froh, dass wir uns als Regierung auf die Eckpunkte für eine faire Teilung der CO2-Kosten zwischen Vermieter_innen und Mieter_innen verständigt haben. Die Aufteilung erfolgt in Abhängigkeit von der energetischen Qualität der Gebäude.
Bei Wohngebäuden erfolgt die Verteilung nach einem differenzierten Modell in zehn Stufen. Energetisch hochwertiges Bauen ist besonders lohnend, denn in der ersten Stufe werden Vermieter_innen sehr effizienter Bauten, die mindestens den EH-55-Standard erfüllen, nicht an den CO2-Kosten beteiligt. Dagegen sollen Mieter_innen von Gebäuden der zehnten Stufe künftig 90 Prozent der CO2-Kosten tragen. Das Modell gilt für alle Wohngebäude einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen sowie für Gebäude mit gemischter Nutzung. Die Festlegung der CO2-Kosten erfolgt über die Heizkostenabrechnung.
Bei Nichtwohngebäuden greift zunächst eine 50:50 Aufteilung. Perspektivisch soll das Stufenmodell auch auf diese angewendet werden. Die dazu nötige Datengrundlage soll in den nächsten Jahren erhoben werden. Es soll ebenso geprüft werden, ob Energieausweise zur Festlegung herangezogen werden können.
Die 10 Stufen im Überblick:
• Stufe 1: < 12 kg CO2/m2/a (Mieter_in 100% / Vermieter_in 0%)
• Stufe 2: 12 bis < 17 kg CO2/m2/a (Mieter_in 90% / Vermieter_in 10%)
• Stufe 3: 17 bis < 22 kg CO2/m2/a (Mieter_in 80% / Vermieter_in 20%)
• Stufe 4: 22 bis < 27kg CO2/m2/a (Mieter_in 70% / Vermieter_in 30%)
• Stufe 5: 27 bis < 32 kg CO2/m2/a (Mieter_in 60% / Vermieter_in 40%)
• Stufe 6: 32 bis < 37 kg CO2/m2/a (Mieter_in 50% / Vermieter_in 50%)
• Stufe 7: 37 bis < 42 kg CO2/m2/a (Mieter_in 40% / Vermieter_in 60%)
• Stufe 8: 42 bis < 47 kg CO2/m2/a (Mieter_in 30% / Vermieter_in 70%)
• Stufe 9: 47 bis < 52 kg CO2/m2/a (Mieter_in 20% / Vermieter_in 80%)
• Stufe 10: > 52 CO2/m2/a (Mieter_in 10% / Vermieter_in 90%)