Der Deutsche Bundestag hat kürzlich den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Bestimmungen der europäischen Umwandlungsrichtlinie beraten. Zum Schwerpunkt der Unternehmensmitbestimmung habe ich eine Rede gehalten. Die Umwandlungsrichtlinie wird am 30.11. final im Ausschuss behandelt und ich freue mich, dass sie am 01.12. ihren Weg zur 2./3. Lesung in den Bundestag findet.
Doch worum geht es konkret? Europa wächst mehr und mehr zusammen. Unternehmen können sich überall niederlassen, sie können sich spalten und verändern. Arbeitnehmerrechte im Bereich der Unternehmensmitbestimmung müssen daher europaweit gestärkt werden. Darum werden wir entschieden gegen die Vermeidung und Unterdrückung von Mitbestimmungsmöglichkeiten vorgehen. Bei SE-Gesellschaften ist dies aktuell leider keine Seltenheit.
 
Wir müssen einen Missbrauch in alle Richtungen vermeiden. Die Kollegen und Kolleginnen dürfen nicht schutzlos sein. Ihre Rechte müssen Bestand haben. Besonders bei europäischen Unternehmen, die an mehreren Standorten tätig sind, ist es wichtig, diese Gesetze nicht nur um-, sondern auch durchzusetzen.
Als langjähriger Betriebsrat liegt mir das Thema Mitbestimmung besonders am Herzen. Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, die Unternehmensmitbestimmung weiterzuentwickeln. Heute können wir zeigen, dass wir unser Wort halten.
 
Im Detail bedeutet das, dass etwa bei Unternehmensspaltungen mit einer 4/5-Beteiligung ein Gremium gebildet werden muss, um direkte Verhandlungen mit den Kollegen und Kolleginnen aufzunehmen. Eine Einigung in diesem Bereich hat vier Jahre Bestand. Sollte keine Einigung zustande kommen, gilt deutsches Arbeitnehmerrecht. Gewerkschaften können in diesem Prozess eine starke Rolle übernehmen. Genau wie Betriebsräte können sie in das Verhandlungsgremium gewählt werden und ihnen gegenüber besteht auch eine Informationspflicht.

Wir als SPD stehen bei den Kollegen und Kolleginnen und werden uns immer für ihre Rechte einsetzen.