Die betriebliche Mitbestimmung ist in den letzten Jahrzehnten in Deutschland drastisch zurückgegangen.

Als Gesetzgeber können wir nicht tatenlos zusehen, wie Mitbestimmung umgangen, ausgehebelt und teils schlicht ignoriert wird. Darüber habe ich in meiner letzten Rede gesprochen: Teilhabe, Partizipation und Mitbestimmung sind Errungenschaften unserer sozialen Demokratie und einer solidarischen Gesellschaft. Kolleginnen und Kollegen, die in mitbestimmten Unternehmen im Aufsichtsrat vertreten sind, können ihren Arbeitgebern auf Augenhöhe entgegentreten.

Ich freue mich, dass der Bundestag in seiner 20. Legislatur ein wichtiges Mitbestimmungsgesetz beschließt: Die europäische Umwandlungsrichtlinie soll Regelungen für Unternehmen treffen, die sich nach Deutschland orientieren. Dabei bleibt die unternehmerische Freiheit im Hinblick auf einen Umzug nach Deutschland gewahrt, ohne zugleich die Arbeitnehmerschutzrechte auszuhöhlen.

Besonders wichtig ist dabei die dynamische Vier-Fünftel-Regelung. Wir haben aus den Fehlern beim SE-Beteiligungsgesetz gelernt. In Unternehmen der SE-Form sind Unternehmensgremien oft nicht paritätisch besetzt, obwohl dies nach der Zahl der Arbeitnehmer nötig wäre. Das wird sich nun ändern. Auch werden wir gesetzlich festschreiben, Gewerkschaften stärker und vor allem frühzeitig in Verhandlungen einzubinden.

Wir setzen fest, dass die Mitbestimmungspflicht nicht länger umgangen werden kann, wenn sich Unternehmen aus Deutschland heraus wandeln. Die unternehmerische Freiheit und der Wettbewerb innerhalb der EU müssen immer mit hohen sozialen Standards verbunden sein. Es darf keine Gefährdung der Arbeitnehmerrechte durch die europäische Niederlassungsfreiheit geben.

Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass wir mehr Mitbestimmung wagen. Mit diesem Gesetz machen wir einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung.