Im Solar-Jahr 2023 lohnen sich Investitionen für private Haushalte: 0% Mehrwertsteuer und 0% Umsatzsteuer bei Photovoltaikanlagen für private Haushalte. Außerdem steigt die Einspeisevergütung:

Anlagen mit Eigenversorgung bekommen höhere Vergütungssätze: Anlagen bis 10 Kilowatt Peak (kWp) erhalten 8,2 Cent pro kWh. Ist die Anlage größer, erhält der Anlagenteil über 10 kWp 7,1 Cent pro kWh. Anlagen mit Volleinspeisung erhalten einen noch höheren Vergütungssatz. Diese erhalten bis 10 kWp 13,0 Cent pro kWh und für den Anlagenteil über 10 kWp 10,9 Cent pro kWh. Für neue Anlagen, die ab dem 01. 01.2023 in Betrieb gehen, wird zusätzlich die technische Vorgabe abgeschafft, dass höchstens 70 Prozent der PV-Nennleistung in das öffentliche Netz eingespeist werden dürfen.

Ab dem 01.01.2023 fällt für Photovoltaikanlagen u. a. keine Umsatzsteuer mehr an, wenn diese auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes oder auch im Garten, auf dem Carport oder Stall installiert werden (Nullsteuersatz). Diese Regelung gilt für alle Komponenten einer Photovoltaikanlage, wie z. B. Photovoltaikmodule, Wechselrichter, Batteriespeicher sowie deren Montage. Entscheidend ist dabei grundsätzlich, wann die Ware geliefert oder eine Dienstleistung vollständig erbracht ist.

 

Fällt beim Betreiben einer Photovoltaikanlage zukünftig Umsatzsteuer an?

In der Regel fällt bei der Einspeisung von Strom künftig keine Umsatzsteuer mehr an. Eine Gewerbeanmeldung ist ebenfalls nicht mehr notwendig.

 

Wie läuft die Anmeldung beim Netzbetreiber?

Für neue Anlagen bis 30 kWp ist es nicht mehr nötig, dass bei der Inbetriebnahme der Netzbetreiber anwesend ist. Diese Aufgabe übernimmt zukünftig der Elektroinstallateur. Dadurch wird die Inbetriebnahme deutlich beschleunigt.

 

Ist weiterhin eine Anmeldung des PV-Anlagenbetreibers beim Finanzamt erforderlich?

Eine Photovoltaikanlage müssen Sie beim Finanzamt anmelden. Die Einspeisevergütung unterliegt ab dem Steuerjahr 2023 nicht mehr der Einkommensteuer, wenn die Anlage über weniger als 30 kWp Leistung verfügt. In Mehrfamilienhäusern oder Gewerbegebäuden gilt eine Grenze von 15 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit, maximal aber 100 kWp pro Steuerpflichtigem.

 

 

Gilt das auch für Balkonkraftwerke?

Ja. Das sieht man nun auch an den aktuellen Angeboten. Die ersten Supermarktketten bieten zum Beispiel Anlagen von 600 Watt für 699 Euro an, mit einem möglichen Jahresertrag von bis zu 240 Euro. Ebenfalls hat sich die Bundesnetzagentur kurz vor Weihnachten dazu positioniert, dass in Zukunft ein einfacher Schutzkontaktstecker für diese Plug&Play Solaranlagen ausreichen soll. Wenn Sie bei Ihrem Vermieter die Genehmigung für eine Balkonanlage erfragen möchten, nutzen sie gerne unser Formular: https://mathias-papendieck.de/wp-content/uploads/2022/09/Solarmodule_Balkon.docx

 

Denkmalschutz und Solaranlagen – geht das?

Ja, denn die Landesregierung Brandenburg verändert das Denkmalschutzgesetz. Solaranlagen können nun auch auf Gebäuden, die dem Denkmalschutz unterliegen, installiert werden.