In Deutschland entsteht täglich tonnenweise Verpackungsmüll durch Take-away-Einwegverpackungen.

 
Was ist seit 2023 neu, was gilt für Lieferdienste und Gastronomie?

Seit 2023 sind Caterer, Lieferdienste und Restaurants verpflichtet, auch Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegbehältern für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen anzubieten. Eine Ausnahme gilt für kleine Betriebe – etwa Imbissbuden – mit maximal fünf Beschäftigten. Diese sollen ihrer Kundschaft Speisen und Getränke auch in mitgebrachte Behälter abfüllen können.

Mehrwegbehälter für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen tragen ab 2023 dazu bei, Abfälle zu vermeiden, Rohstoffe zu sparen und die Umwelt zu schonen.

 
Wie sieht es mit Getränkebehältnissen aus?

Bereits seit Anfang 2022 sind alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff pfandpflichtig. Eine Übergangsfrist bis 2024 gilt für Plastikflaschen mit Milchgetränken. Auch alle Getränkedosen sind seit 2022 pfandpflichtig.

 

Was unternimmt die Bundesregierung gegen den Export von Plastikmüll?

Seit 2021 gilt ein EU-weites Exportverbot für schwer recycelbare Kunststoffabfälle, die vermischt oder verschmutzt sind. Bei diesen Abfällen ist das Risiko besonders groß, dass Teile davon in Importländern illegal in die Umwelt gelangen.

 

Welche Strategie verfolgt die Bunderegierung zur Abfallvermeidung?

Seit 2013 gibt es das Abfallvermeidungsprogramm des Bundes und der Länder. Die erste Programmphase konzentrierte sich auf Maßnahmen der öffentlichen Hand. Auch wenn in Deutschland der überwiegende Anteil des Mülls recycelt wird, gilt es dennoch, Abfälle möglichst zu vermeiden. Gegen Ressourcenverschwendung und gegen die Menge an Siedlungsabfällen, gilt es weltweit zu kämpfen. Im Sinne der Kreislaufwirtschaft und Abfallvermeidung wurde bereits einiges erreicht, aber es bleibt weiter viel zu tun. Dazu brauchen wir ihre Unterstützung, die Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Vereinen und Institutionen.