Das Lieferkettengesetz: Ein historischer Schritt gegen Ausbeutung

Deutsche Firmen lassen in der ganzen Welt Waren produzieren. Unter welchen Bedingungen dabei die Beschäftigten dieser Firmen arbeiten, darf ihnen in Zukunft nicht mehr egal sein. Künftig müssen Unternehmen dafür sorgen, dass es in der gesamten Lieferkette, auch international, nicht zu Verletzungen von Menschenrechten oder Umweltvergehen kommt. Unser Wohlstand bringt die Verantwortung mit sich, Ausbeutung zu verhindern. Die unternehmerische Verantwortung für Menschenrechte endet nicht am Werkstor des Unternehmens, sie ist eine globale Verantwortung.

Die Firmen sollen künftig ihre gesamte Lieferkette im Blick haben und in Abstufungen dafür verantwortlich sein. Wird einer Firma ein Missstand in der Lieferkette bekannt, ist sie verpflichtet, für Abhilfe zu sorgen. Zudem sollen Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften die Möglichkeit bekommen, Betroffene vor deutschen Gerichten zu vertreten. Bisher konnten Geschädigte nur selbst klagen. In der Praxis scheiterte das an den Lebensumständen jener Personen. Deutschland bekommt auf diese Weise das stärkste Lieferkettengesetz in Europa.

Das Gesetz gilt seit dem 01.01.2023. Firmen hatten seit dem 16.07.2021 Zeit, sich auf die neue Regelung einzustellen. Das Gesetz gilt zunächst für Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitern und ab 2024 auch für Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern. Kleinere mittelständische Unternehmen sind nicht betroffen.

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