Dranbleiben lohnt sich, kämpfen lohnt sich. Was lange in den Mühlen der Verwaltung hing, ist zu einem positiven Ende gekommen.

Der rbb hatte über den Fall berichtet: „Die Denkmalschutzbehörde untersagt Grätz den Bau der Solaranlage. Anträge laufen seit Jahren ins Leere. Der Grund: Das Solardach würde die Sicht auf das Gebäude zu stark verändern, heißt es als Begründung.“

Denkmalschutz und Klimaschutz sind von der Verfassung geschützt. Bisher wurde dem Denkmalschutz hier durch das Landesgesetz zu pauschaler Vorrang eingeräumt. Unsere Denkmäler sind wichtige Kulturgüter, die es zu pflegen und zu erhalten gilt. Jedoch darf Denkmalschutz nicht zu einer grundlosen bürokratischen Hürde werden. Sowohl im Angesicht der Klimakrise als auch der Energiekrise musste hier ein Umdenken stattfinden. Und genau das ist passiert.

Der Schöneicher Altpfarrer Grätz erhält endlich die Genehmigung, auf dem Grätz-Hof auf dem Dach seines denkmalgeschützten Stallgebäudes eine Solaranlage zu errichten.

Die Brandenburgische Landesregierung hat noch im Dezember die interne Verwaltungspraxis geändert, eine Änderung des Gesetzes soll in den nächsten Monaten durch den Landtag erfolgen. Entscheidend wird nun berücksichtigt, ob durch Baumaßnahmen die Substanz eines Gebäudes überhaupt nachhaltig beeinträchtigt wird, so dass das Denkmal an Zeugniswert verlieren würde. Ist dies nicht der Fall, wie beispielsweise im Falle von Solaranlagen, die ohne Rückstände wieder abgebaut werden können, sollen solche Baumaßnahmen nun auch auf denkmalgeschützten Gebäuden erfolgen dürfen. Ich bin froh, dass mein Team und ich einen kleinen Beitrag leisten konnten, um diesen Kompromiss zu  ermöglichen, und ich danke insbesondere Herrn Grätz für seine Beharrlichkeit. Denn der positive Einsatz von Vorbildern wie ihm gibt wichtige Impulse für den politischen Prozess.

Bis die erneuerbaren Energien soweit ausgebaut sein werden, dass wir tatsächlich unabhängig von anderen Energiequellen sind, ist es noch ein langer Weg. Kleine Erfolge wie diese, die von der Bereitschaft zu zukunftsorientiertem Denken zeugen, stimmen jedoch positiv, dass uns dieser Weg gelingen kann.

🔴 Seit dem 01.01.2023 fällt für Photovoltaikanlagen keine Umsatzsteuer mehr an, wenn diese auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes oder auch im Garten, auf dem Carport oder Stall installiert werden. Diese Regelung gilt für alle Komponenten einer Photovoltaikanlage, wie z. B. Photovoltaikmodule, Wechselrichter, Batteriespeicher sowie deren Montage. Entscheidend ist dabei grundsätzlich, wann die Ware geliefert oder eine Dienstleistung vollständig erbracht ist. In der Regel fällt bei der Einspeisung von Strom künftig keine Umsatzsteuer mehr an. Eine Gewerbeanmeldung ist ebenfalls nicht mehr notwendig.
 
🔴 Für neue Anlagen bis 30 kWp ist es nicht mehr nötig, dass bei der Inbetriebnahme der Netzbetreiber anwesend ist. Diese Aufgabe übernimmt zukünftig der Elektroinstallateur. Dadurch wird die Inbetriebnahme deutlich beschleunigt.
 
🔴 Anlagen bis 10 Kilowatt Peak (kWp) erhalten 8,2 Cent pro kWh und für den Anlagenteil über 10 kWp 7,1 Cent pro kWh. Bei Volleinspeisung ist die Vergütung noch höher. Sie erhalten bis 10 kWp 13,0 Cent pro kWh und für den Anlagenteil über 10 kWp 10,9 Cent pro kWh.
 

Dennoch gilt es, über die sog. Dunkelflaute reden. Was tun wir, wenn die Sonne nicht scheint und kein Wind weht. Hierfür halte ich Biomassekraftwerke für essenziell. Biomassekraftwerke können Methan bis zu 48 Stunden speichern und damit genug Energie produzieren, wenn Wind und Sonne nicht verfügbar sind. Sie sind ein Energiespeicher, der ohne seltene Rohstoffe wie Blei und Lithium auskommt. Die Flexibilisierungen, die wir im Dezember verabschiedet haben, waren ein erster Schritt. Nun gilt es, weiter am Ball zu bleiben.

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