Letzte Woche lud der DBG zu einer Diskussion über den Beschäftigtendatenschutz ein.
Ich habe als Berichterstatter zu diesem Thema an der Podiumsdiskussion teilgenommen. Klar ist, dass wir die angekündigten Eckpunkte so schnell wie möglich im Parlament beraten wollen. Unser Ziel muss es sein, die Kolleginnen und Kollegen vor immer tiefer gehender Überwachung und anlassloser Speicherung ihrer Daten zu schützen. Datensparsamkeit und kürzere Speicherfristen, das wollen wir erreichen.
Unternehmen wie Amazon, Lieferando und Co. wollen per Tracking genau zeigen, wo sich ihre Lieferungen gerade befinden. Das ist verständlich. Doch, wer trödelt, wer ist schnell? Tracking-Informationen dürfen keinesfalls zur Identifizierung von Kolleginnen und Kollegen führen, da sonst die Arbeitseffizienz ausgewertet werden könnte. Im Einzelhandel sollten ebenso die Kassenplätze nicht mit den Namen der Arbeitenden verknüpft werden, es darf auch hier keine Leistungsauswertung stattfinden. Jeder weiß es: Wir sind keine Roboter und haben je nach Alter, Tagesform oder Gesundheitszustand unterschiedliche Leitungsfähigkeiten. Daher muss es eine klare Trennung der Systeme für Lohnabrechnung und Personalverwaltung von den restlichen ERP-Systemen der Unternehmen geben.
Um dies sicherzustellen, brauchen wir ein eigenständiges und umfassendes Beschäftigtendatenschutzgesetz. Es muss die relevanten Praxisprobleme regeln und Rechtssicherheit für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber schaffen. Ge- und Verbote müssen klar und eindeutig benannt werden.
Der @DGB hat einen umfassenden Entwurf für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz vorgelegt. Dieser wird uns für unser weiteres Arbeiten als Unterstützung dienen.
Wir als SPD-Fraktion werden uns gemeinsam mit den Koalitionspartnern dafür einsetzen, unseren Versprechen aus dem Koalitionsvertrag nachzukommen und ein Gesetz zu schaffen, das seinen Namen verdient.
Für alle, die wissen wollen wie, der Vorschlag des DGB aussieht.