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Wichtige Neuigkeiten für Betriebsräte!

Juli 4, 2024

Die deutsche Bundesregierung hat gestern eine bedeutende Änderung zur Betriebsratsvergütung beschlossen. Mit der Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes wird klargestellt, dass Betriebsratsmitglieder weder benachteiligt noch begünstigt werden dürfen.

Durch Betriebsvereinbarungen wird für alle Kolleginnen und Kollegen klar, wie die Betriebsräte vergütet werden, denen sie ihr Vertrauen schenken.

Neu ist der Mindestvergütungsanspruch: Das Gehalt darf nicht geringer sein als das vergleichbarer Arbeitnehmer. Diese neuen Maßnahme soll Rechtsunsicherheiten beseitigen und die betriebliche Mitbestimmung stärken.